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Datenschutzgesetze

Herzlich willkommen auf Datenschutzgesetze.eu, dem Portal für Datenschutzgesetze die in Deutschland einschlägig sind. Unser Ziel ist es, Ihnen einen komfortablen Zugang zu den wichtigsten Datenschutzgesetzen wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), den Landesdatenschutzgesetzen (LDSG) und dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) zu bieten und diese bequem mit unseren dazu passenden Blogbeiträgen zu verknüpfen.

„Gibt es doch schon!!!“ – Könnte hier Ihr Einwand sein. „Gibt es eben noch nicht – oder zumindest nicht in dieser Form“ – wäre unsere Antwort. Kommen wir also zu der wichtigsten Frage: Warum haben wir das gemacht, wenn es doch schon andere Seiten zum gleichen Thema gibt? Ganz einfach: Weil wir Praktiker sind – und weil uns bei allen anderen Seiten bisher wichtige Funktionen gefehlt haben.

Beispiel gefällig? Gerne doch… 😉 Wir erstellen beispielsweise gerade einen Blog-Artikel und beschreiben dabei, dass gemäß Art. 13 Abs. 2 lit. f  DSGVO im Rahmen der Datenschutzhinweise auf das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung hinzuweisen ist. Verlinken kann man aber regelmäßig nur auf Art. 13 DSGVO als Ganzes, der dann von Beginn an angezeigt wird. Das bedeutet, man sucht bzw. scrollt sich mühsam zunächst durch die Absätze, dann durch die Unterpunkte und findet dann irgendwann den referenzierten Text. Wir machen das anders. Bei uns können Sie direkt den entsprechenden Unterpunkt verlinken und das Ganze sieht dann für unser vorgenanntes Beispiel so aus:

Die Ansicht „springt“ also direkt an die richtige Stelle und der betreffende Text wird farblich markiert und unterstrichen dargestellt. Und diese Links zu generieren ist übrigens auch ganz einfach. Kleiner Spoiler: Ein Doppelklick an der richtigen Stelle könnte weiterhelfen… 😉 Weiter unten folgt übrigens auch noch eine richtige Anleitung mit kurzem Video.

Also wieder zurück zu der Ausgangsfrage, warum wir diese Seite erstellt haben? Weil wir selbst eine Seite haben wollten, die unseren Ansprüchen entspricht. Purer Egoismus also erst einmal… 😉 Aber selbstverständlich stellen wir auch allen, die diese Seite nutzen möchten und unsere Umsetzung gut finden, diese Seite kostenlos zur Verfügung.

Wir stellen sicher, dass Sie immer Zugang zu den aktuellen Versionen dieser Gesetze haben, einschließlich aller Änderungen und Berichtigungen. Unsere Webseite bietet nicht nur den vollständigen Text dieser Gesetze, sondern verknüpft auch relevante Artikel mit den entsprechenden Erwägungsgründen und gesetzesübergreifend mit passenden Paragrafen und Artikeln in anderen Gesetzen.  Diese klare Struktur ermöglicht einen schnelleren Zugriff auf alle spezifischen und relevanten Informationen zu Ihren Fragestellungen.

Datenschutzgesetze.eu ist mehr als nur eine Informationsquelle. Es ist ein Werkzeug, das Ihnen hilft, Ihre Rechte und Pflichten im Bereich des Datenschutzes durch die Bündelung aller wichtigen Informationen an einer Stelle besser zu verstehen  und zu navigieren. Wir sind bestrebt, Ihnen die komplexen Aspekte des Datenschutzrechts möglichst einfach zugänglich zu machen und Ihnen dabei zu helfen, informierte Entscheidungen zu treffen.

Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden und seien Sie immer über die neuesten Änderungen und Entwicklungen im Datenschutzrecht informiert. Datenschutz ist ein grundlegendes Recht und ein wesentlicher Bestandteil der digitalen Welt, und wir sind hier, um sicherzustellen, dass Sie immer gut informiert sind.

NEU

Copy & Share

Liebe Benutzer von Datenschutzgesetze.eu,

wir freuen uns, Ihnen eine neue Funktion auf unserer Webseite vorzustellen: „Copy & Share“. Diese Funktion wurde entwickelt, um Ihnen das Markieren und Teilen von spezifischen Textabschnitten auf unserer Seite zu erleichtern, indem Sie direkt auf einen Absatz statt auf den ganzen Paragrafen oder Artikel verlinken.

So funktioniert es:

  1. Text markieren: Markieren Sie einen Textabschnitt, den Sie teilen oder verlinken möchten. Sie werden bemerken, dass der Text hervorgehoben wird und eine Unterstreichung erhält.

  2. Link kopieren:Nachdem Sie den gewünschten Textabschnitt markiert haben, erscheint ein Tooltip über dem Text. In diesem finden Sie einen Button mit der Aufschrift „Link kopieren“. Klicken Sie darauf, um den Link zum markierten Textabschnitt in Ihre Zwischenablage zu kopieren.

  3. Link teilen: Der kopierte Link führt direkt zum von Ihnen markierten Textabschnitt. Sie können diesen Link nun nutzen, um einen Gesetzestext – wo auch immer (z. B. in Blogbeiträgen oder in sozialen Medien) zu verlinken.

Hinweis: Dieses Tool ist besonders nützlich, wenn Sie spezifische Artikel oder Abschnitte aus den Datenschutzge-setzen mit anderen teilen möchten. Es ermöglicht Ihnen, direkt auf den relevanten Inhalt zu verweisen, ohne dass die Empfänger*innen die gesamte Seite durchsuchen müssen. Der Browser scrollt bei länge-ren Texten an die richtige Stelle und der relevante Inhalt wird optisch hervorgehoben.

Wir hoffen, dass Ihnen diese neue Funktion gefällt und Sie sie nützlich finden. Bei Fragen oder Feedback stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.