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Saarländisches Datenschutzgesetz

SDSG

Auf dieser Seite wird Ihnen das offizielle Saarländische Datenschutzgesetz (SDSG) präsentiert, welches den Schutz personenbezogener Daten regelt. Der Text ist auf dem neuesten Stand und berücksichtigt die Änderungen vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629). Das Landesdatenschutzgesetz Saarland wurde am 16. Mai 2018 aktualisiert, um es an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzupassen. Das SDSG legt vor allem fest, wie Behörden, Gemeinden und Gemeindeverbände des Saarlands sowie andere öffentliche Stellen mit personenbezogenen Daten umgehen sollen.

Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften

§ 1 SDSG – Zweck
§ 2 SDSG – Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 3 SDSG – Entsprechende Anwendung

Abschnitt 2 - Grundsätze der Datenverarbeitung

Abschnitt 3 - Rechte der betroffenen Person

Abschnitt 4 - Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter

Abschnitt 5 - Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für Datenschutz

Abschnitt 6 - Besondere Verarbeitungssituationen

Abschnitt 7 - Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen

Abschnitt 8 - Schlussvorschriften