ThürDSG
Auf dieser Seite wird Ihnen das offizielle Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) (GVBl. S. 229) in einer klaren und strukturierten Form präsentiert. Das Landesdatenschutzgesetz von Thüringen wurde am 6. Juni 2018 aktualisiert, um es mit der seit dem 25. August 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Einklang zu bringen und die Anforderungen der JI-Richtlinie zu erfüllen. Das Thüringer Datenschutzgesetz legt insbesondere fest, wie Behörden, Gerichte und Gemeinden sowie andere öffentliche Stellen im Bundesland Thüringen mit personenbezogenen Daten umgehen sollen.
Abschnitt 1 – Gemeinsame Bestimmungen
Unterabschnitt 1 – Allgemeine Bestimmungen
§ 1 ThürDSG – Zweck des Gesetzes
§ 2 ThürDSG – Anwendungsbereich
Unterabschnitt 2 – Aufsichtsbehörde
§ 3 ThürDSG – Landesbeauftragter für den Datenschutz
§ 4 ThürDSG – Rechtsstellung und Verschwiegenheitspflicht des Landesbeauftragten für den Datenschutz
§ 5 ThürDSG – Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften auf den Landesbeauftragten für den Datenschutz
§ 6 ThürDSG – Aufgaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz§
7 ThürDSG – Befugnisse des Landesbeauftragten für den Datenschutz§
8 ThürDSG – Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz
§ 9 ThürDSG – Gerichtlicher Rechtsschut
§ 10 ThürDSG – Weitere Aufgaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz
§ 11 ThürDSG – Aufsichtsbehörde gegenüber nichtöffentlichen Stellen und öffentlichen Stellen, die am Wettbewerb teilnehmen
§ 12 ThürDSG – Beirat
Unterabschnitt 3 – Datenschutzbeauftragter
§ 13 ThürDSG – Bestellung des Datenschutzbeauftragten
§ 14 ThürDSG – Stellung des Datenschutzbeauftragten
§ 15 ThürDSG – Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Abschnitt 2 – Bestimmungen für die Verarbeitung zu Zwecken nach Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679
Unterabschnitt 1 – Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
§ 16 ThürDSG – Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 17 ThürDSG – Zweckbindung und Zulässigkeit der Weiterverarbeitung
§ 18 ThürDSG – Übermittlung
§ 19 ThürDSG – Auftragsverarbeitung
Unterabschnitt 2 – Rechte der betroffenen Person
§ 20 ThürDSG – Informationspflichten
§ 21 ThürDSG – Auskunftsrecht
§ 22 ThürDSG – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
§ 23 ThürDSG – Löschung personenbezogener Daten
§ 24 ThürDSG – Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
Unterabschnitt 3 – Besondere Verarbeitungssituationen
§ 25 ThürDSG – Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der freien Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit
§ 26 ThürDSG – Öffentliche Stellen, die am Wettbewerb teilnehmen
§ 27 ThürDSG – Datenschutz im Beschäftigungskontext
§ 28 ThürDSG – Verarbeitung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen
§ 29 ThürDSG – Zweckbindung von personenbezogenen Daten, die einem Berufsgeheimnis unterliegen
§ 30 ThürDSG – Videoüberwachung
Abschnitt 3 – Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken nach Artikel 1 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/680
Unterabschnitt 1 – Anwendungsbereich und Grundsätze
§ 31 ThürDSG – Anwendungsbereich
§ 32 ThürDSG – Begriffsbestimmungen
§ 33 ThürDSG – Grundsätze bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 34 ThürDSG – Unterscheidung verschiedener Kategorien betroffener Personen sowie zwischen Tatsachen und Bewertungen
§ 35 ThürDSG – Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten sowie die Einschränkung der Verarbeitung
§ 36 ThürDSG – Verfahren bei Übermittlungen
§ 37 ThürDSG – Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
§ 38 ThürDSG – Automatisierte Einzelentscheidung
§ 39 ThürDSG – Einwilligung
Unterabschnitt 2 – Rechte der betroffenen Person
§ 40 ThürDSG – Allgemeiner Informationsanspruch
§ 41 ThürDSG – Benachrichtigung betroffener Personen
§ 42 ThürDSG – Auskunftsrecht
§ 43 ThürDSG – Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
§ 44 ThürDSG – Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
§ 45 ThürDSG – Schadensersatz
Unterabschnitt 3 – Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
§ 46 ThürDSG – Pflichten des Verantwortlichen
§ 47 ThürDSG – Gemeinsam Verantwortliche
§ 48 ThürDSG – Auftragsverarbeitung
§ 49 ThürDSG – Verarbeitung auf Weisung, Datengeheimnis
§ 50 ThürDSG – Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
§ 51 ThürDSG – Protokollierung
§ 52 ThürDSG – Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
§ 53 ThürDSG – Anhörung des Landesbeauftragten für den Datenschutz
Unterabschnitt 4 – Datensicherheit
§ 54 ThürDSG – Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung
§ 55 ThürDSG – Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an den Landesbeauftragten für den Datenschutz
§ 56 ThürDSG – Benachrichtigung der betroffenen Person bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
Unterabschnitt 5 – Übermittlung personenbezogener Daten an Drittstaaten oder internationale Organisationen
§ 57 ThürDSG – Allgemeine Voraussetzungen für Datenübermittlungen an Stellen in Drittstaaten und internationale Organisationen
§ 58 ThürDSG – Datenübermittlung bei geeigneten Garantien
§ 59 ThürDSG – Datenübermittlung ohne Angemessenheitsbeschluss und ohne geeignete Garantien
§ 60 ThürDSG – Sonstige Datenübermittlung an Empfänger in Drittstaaten
Abschnitt 4 – Ordnungswidrigkeiten und Strafbestimmungen
§ 61 ThürDSG – Ordnungswidrigkeiten und Strafbestimmungen
Abschnitt 5 – Orden und Ehrenzeichen, Gnadensachen
§ 62 ThürDSG – Orden und Ehrenzeichen
§ 63 ThürDSG – Gnadensachen
Abschnitt 6 – Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 64 ThürDSG – Übergangsbestimmungen
§ 65 ThürDSG – Gleichstellungsbestimmung