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Thüringer Datenschutzgesetz

ThürDSG

Auf dieser Seite wird Ihnen das offizielle Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) (GVBl. S. 229) in einer klaren und strukturierten Form präsentiert. Das Landesdatenschutzgesetz von Thüringen wurde am 6. Juni 2018 aktualisiert, um es mit der seit dem 25. August 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Einklang zu bringen und die Anforderungen der JI-Richtlinie zu erfüllen. Das Thüringer Datenschutzgesetz legt insbesondere fest, wie Behörden, Gerichte und Gemeinden sowie andere öffentliche Stellen im Bundesland Thüringen mit personenbezogenen Daten umgehen sollen.

Abschnitt 1 – Gemeinsame Bestimmungen

Unterabschnitt 1 – Allgemeine Bestimmungen

§ 1 ThürDSG – Zweck des Gesetzes
§ 2 ThürDSG – Anwendungsbereich

Unterabschnitt 3 – Datenschutzbeauftragter

§ 13 ThürDSG – Bestellung des Datenschutzbeauftragten
§ 14 ThürDSG – Stellung des Datenschutzbeauftragten
§ 15 ThürDSG – Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Abschnitt 2 – Bestimmungen für die Verarbeitung zu Zwecken nach Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679

Unterabschnitt 1 – Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

§ 16 ThürDSG – Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 17 ThürDSG – Zweckbindung und Zulässigkeit der Weiterverarbeitung
§ 18 ThürDSG – Übermittlung
§ 19 ThürDSG – Auftragsverarbeitung

Unterabschnitt 2 – Rechte der betroffenen Person

§ 20 ThürDSG – Informationspflichten
§ 21 ThürDSG – Auskunftsrecht
§ 22 ThürDSG – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
§ 23 ThürDSG – Löschung personenbezogener Daten
§ 24 ThürDSG – Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person

Abschnitt 3 – Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken nach Artikel 1 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/680

Unterabschnitt 2 – Rechte der betroffenen Person

§ 40 ThürDSG – Allgemeiner Informationsanspruch
§ 41 ThürDSG – Benachrichtigung betroffener Personen
§ 42 ThürDSG – Auskunftsrecht
§ 43 ThürDSG – Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
§ 44 ThürDSG – Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
§ 45 ThürDSG – Schadensersatz

Unterabschnitt 3 – Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter

§ 46 ThürDSG – Pflichten des Verantwortlichen
§ 47 ThürDSG – Gemeinsam Verantwortliche
§ 48 ThürDSG – Auftragsverarbeitung
§ 49 ThürDSG – Verarbeitung auf Weisung, Datengeheimnis
§ 50 ThürDSG – Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
§ 51 ThürDSG – Protokollierung
§ 52 ThürDSG – Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
§ 53 ThürDSG – Anhörung des Landesbeauftragten für den Datenschutz

Abschnitt 4 – Ordnungswidrigkeiten und Strafbestimmungen

Abschnitt 5 – Orden und Ehrenzeichen, Gnadensachen

§ 62 ThürDSG – Orden und Ehrenzeichen
§ 63 ThürDSG – Gnadensachen

Abschnitt 6 – Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 64 ThürDSG – Übergangsbestimmungen
§ 65 ThürDSG – Gleichstellungsbestimmung