Datenschutz-Grundverordnung
DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine EU-Verordnung mit dem Ziel, den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union zu stärken. Hierzu vereinheitlicht sie die bestehenden Regelungen zum Datenschutz der Mitgliedsstaaten und gewährt natürlichen Personen umfangreiche Rechte in Bezug auf ihre Daten. So sollen Transparenz, Vertraulichkeit und Integrität bei der Datenverarbeitung gewährleistet werden.
Vorliegend finden Sie den Originaltext der Verordnung (EU) 2016/679 aus dem Amtsblatt der EU (ABl. L 119, 04.05.2016) sowie die drei nachfolgenden Korrekturen (ABl. L 314 vom 22.11.2016, ABl. L 127 vom 23.5.2018, ABl. L 074 vom 4.3.2021)
Inhaltsverzeichnis
Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 | Gegenstand und Ziele |
Art. 2 | Sachlicher Anwendungsbereich |
Art. 3 | Räumlicher Anwendungsbereich |
Art. 4 | Begriffsbestimmungen |
Kapitel II
Grundsätze
Kapitel III
Rechte der betroffenen Person
Abschnitt 1
Transparenz und Modalitäten
Art. 12 | Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person |
Abschnitt 2
Informationspflicht und Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten
Abschnitt 3
Berichtigung und Löschung
Abschnitt 4
Widerspruchsrecht und automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall
Art. 21 | Widerspruchsrecht |
Art. 22 | Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling |
Abschnitt 5
Beschränkungen
Art. 23 | Beschränkungen |
Kapitel IV
Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
Abschnitt 1
Allgemeine Pflichten
Abschnitt 2
Sicherheit personenbezogener Daten
Abschnitt 3
Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation
Art. 35 | Datenschutz-Folgenabschätzung |
Art. 36 | Vorherige Konsultation |
Abschnitt 4
Datenschutzbeauftragter
Art. 37 | Benennung eines Datenschutzbeauftragten |
Art. 38 | Stellung des Datenschutzbeauftragten |
Art. 39 | Aufgaben des Datenschutzbeauftragten |
Abschnitt 5
Verhaltensregeln und Zertifizierung
Art. 40 | Verhaltensregeln |
Art. 41 | Überwachung der genehmigten Verhaltensregeln |
Art. 42 | Zertifizierung |
Art. 43 | Zertifizierungsstellen |
Kapitel V
Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen
Kapitel VI
Unabhängige Aufsichtsbehörden
Abschnitt 1
Unabhängigkeit
Art. 51 | Aufsichtsbehörde |
Art. 52 | Unabhängigkeit |
Art. 53 | Allgemeine Bedingungen für die Mitglieder der Aufsichtsbehörde |
Art. 54 | Errichtung der Aufsichtsbehörde |
Abschnitt 2
Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse
Art. 55 | Zuständigkeit |
Art. 56 | Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde |
Art. 57 | Aufgaben |
Art. 58 | Befugnisse |
Art. 59 | Tätigkeitsbericht |
Kapitel VII
Zusammenarbeit und Kohärenz
Abschnitt 1
Zusammenarbeit
Art. 60 | Zusammenarbeit zwischen der federführenden Aufsichtsbehörde und den anderen betroffenen Aufsichtsbehörden |
Art. 61 | Gegenseitige Amtshilfe |
Art. 62 | Gemeinsame Maßnahmen der Aufsichtsbehörden |
Abschnitt 2
Kohärenz
Art. 63 | Kohärenzverfahren |
Art. 64 | Stellungnahme Ausschusses |
Art. 65 | Streitbeilegung durch den Ausschuss |
Art. 66 | Dringlichkeitsverfahren |
Art. 67 | Informationsaustausch |
Abschnitt 3
Europäischer Datenschutzausschuss
Art. 68 | Europäischer Datenschutzausschuss |
Art. 69 | Unabhängigkeit |
Art. 70 | Aufgaben des Ausschusses |
Art. 71 | Berichterstattung |
Art. 72 | Verfahrensweise |
Art. 73 | Vorsitz |
Art. 74 | Aufgaben des Vorsitzes |
Art. 75 | Sekretariat |
Art. 76 | Vertraulichkeit |
Kapitel VIII
Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
Kapitel IX
Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen
Kapitel X
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Art. 92 | Ausübung der Befugnisübertragung |
Art. 93 | Ausschussverfahren |