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DSGVO
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HinSchG
TTDSG
Abschnitt 1

Allgemeine Vorschriften

Abschnitt 2

Meldungen

Abschnitt 3

Offenlegung

Abschnitt 4

Schutzmaßnahmen

Abschnitt 5

Sanktionen

Abschnitt 6

Schlussvorschriften

§ 13 HinSchG

Aufgaben der internen Meldestellen

  1. Die internen Meldestellen betreiben Meldekanäle nach § 16, führen das Verfahren nach § 17 und ergreifen Folgemaßnahmen nach § 18.
  2. Die internen Meldestellen halten für Beschäftigte klare und leicht zugängliche Informationen über externe Meldeverfahren gemäß Unterabschnitt 3 und einschlägige Meldeverfahren von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union bereit.

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