Verordnung über künstliche Intelligenz

KI-Verordnung

Die EU verfolgt mit der Verordnung über künstliche Intelligenz einen risikobasierten Ansatz, um KI-Technologien zu regulieren. Dazu werden vier Risikokategorien definiert, für die besondere Informationspflichten oder Verbote gelten können. Bei Verstößen können dafür einzurichtende Behörden der Mitgliedsstaaten Bußgelder bis zu 7 Prozent des weltweten Vorjahresumsatzes verhängen.

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand
Art. 2 Anwendungsbereich
Art. 3 Begriffsbestimmungen
Art. 4 KI-Kompetenz

Kapitel II
Verbotene Praktiken im KI-Bereich

Art. 5 Verbotene Praktiken im KI-Bereich

Kapitel III
Hochrisiko-KI-Systeme

Abschnitt 1
Einstufung von KI-Systemen als Hochrisiko-KI-Systeme

Art. 6 Einstufungsvorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme
Art. 7 Änderungen des Anhangs III

Kapitel IV
Transparenzpflichten für die Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme

Art. 50 Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme

Kapitel V
KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck

Abschnitt 3
Pflichten der Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck mit systemischem Risiko

Art. 55 Pflichten der Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck mit systemischem Risiko

Abschnitt 4
Praxisleitfäden

Art. 56 Praxisleitfäden

Kapitel VIII
EU-Datenbank für Hochrisiko-KI-Systeme

Art. 71 EU-Datenbank für die in Anhang III aufgeführten Hochrisiko-KI-Systeme

Kapitel IX
Beobachtung nach dem Inverkehrbringen, Informationsaustausch und Marktüberwachung

Abschnitt 2
Austausch von Informationen über schwerwiegende Vorfälle

Art. 73 Meldung schwerwiegender Vorfälle

Kapitel XI
Befugnisübertragung und Asschussverfahren

Art. 97 Ausübung der Befugnisübertragung
Art. 98 Ausschussverfahren