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Datenschutz - Grundverordnungs - Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt

DSAG LSA

Auf dieser Seite finden Sie den klar strukturierten Gesetzestext zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/679 und zur Anpassung des allgemeinen Datenschutzgesetzes von Sachsen-Anhalt (Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt – DSAG LSA). Die Inhalte sind auf dem neuesten Stand und berücksichtigen die letzte Änderung vom 20. März 2020 (GVBl. LSA S. 64). Das DSAG LSA trat im Februar 2020 in Kraft und ersetzte das bis dahin geltende Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt (DSG LSA). Das neue Landesdatenschutzgesetz bringt vor allem die Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen in Sachsen-Anhalt in Einklang mit der DSGVO. Die Umsetzung der JI-Richtlinie ist indes im Datenschutzrichtlinienumsetzungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSUG LSA) geregelt.

Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 2 - Ergänzende Vorschriften zur Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung

Abschnitt 3 - Beschränkung der Informationspflicht, des Auskunftsrechts und des Rechts auf Löschung

Abschnitt 4 - Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter

Abschnitt 5 - Datenschutzbeauftragter

§ 17 DSAG LSA – Geltungsbereich
§ 18 DSAG LSA – Bestellung
§ 19 DSAG LSA – Stellung
§ 20 DSAG LSA – Aufgaben

Abschnitt 6 - Unabhängige Aufsichtsbehörde

Abschnitt 7 - Ergänzende Vorschriften für besondere Datenverarbeitungssituationen

Abschnitt 8 - Vorschriften für die Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb des Anwendungsbereichs des Unionsrechts

Abschnitt 9 - Rechtsbehelfe und Sanktionen

Abschnitt 10 - Schlussbestimmungen

§ 34 DSAG LSA – Übergangsvorschriften
§ 35 DSAG LSA – Sprachliche Gleichstellung
§ 36 DSAG LSA – Einschränkung von Grundrechten