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Kapitel I - Allgemeine Bestimmungen

Kapitel II - Verbotene Praktiken im KI-Bereich

Kapitel III - Hochrisiko-KI-Systeme

Kapitel IV - Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme

Kapitel V - KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck

Kapitel VI - Maßnahmen zur Innovationsförderung

Kapitel VII - Governance

Kapitel VIII - EU-Datenbank für Hochrisiko-KI-Systeme

Kapitel IX - Beobachtung nach dem Inverkehrbringen, Informationsaustausch und Marktüberwachung

Kapitel X - Verhaltenskodizes und Leitlinien

Kapitel XI - Befugnisübertragung und Ausschussverfahren

Kapitel XII - Sanktionen

Kapitel XIII - Schlussbestimmungen

Art. 84 KI-Verordnung

Unionsstrukturen zur Unterstützung der Prüfung von KI

  1. Die Kommission benennt eine oder mehrere Unionsstrukturen zur Unterstützung der Prüfung von KI, die die Aufgaben gemäß Artikel 21 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2019/1020 im KI-Bereich wahrnehmen.
  2. Unbeschadet der in Absatz 1 genannten Aufgaben leisten die Unionsstrukturen zur Unterstützung der Prüfung von KI auf Anfrage des KI-Gremiums, der Kommission oder der Marktüberwachungsbehörden auch unabhängige technische oder wissenschaftliche Beratung.

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