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Brandenburgisches Datenschutzgesetz

BbgDSG

Abschnitt 1 – Allgemeine Bestimmungen

Auf dieser Seite präsentieren wir Ihnen die neueste Version des Datenschutzgesetzes für das Bundesland Brandenburg, auch bekannt als Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG). Der Text wurde sorgfältig aufbereitet und beinhaltet alle Änderungen, die bis zum 18. Juni 2019 (GVBl.I/18, [Nr. 7], GVBl.I/19, [Nr. 43]) vorgenommen wurden. Ursprünglich wurde das Landesdatenschutzgesetz Brandenburg am 8. Mai 2018 überarbeitet, um es an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die JI-Richtlinie anzupassen. Das Gesetz konzentriert sich hauptsächlich auf den Datenschutz bei den Behörden, Gemeinden und anderen öffentlichen Einrichtungen des Landes Brandenburg.

Abschnitt 2 – Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten

Abschnitt 3 - Rechte der betroffenen Person

Abschnitt 4 - Die oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht

Abschnitt 5 - Besondere Verarbeitungssituationen

§ 24 BbgDSG – Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Unterabschnitt 1 – Besondere Verarbeitungssituationen im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679

§ 25 BbgDSG – Datenverarbeitung für wissenschaftliche und historische Forschungszwecke
§ 26 BbgDSG – Datenverarbeitung bei Beschäftigungsverhältnissen
§ 27 BbgDSG – Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der parlamentarischen Kontrolle
§ 28 BbgDSG – Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume
§ 29 BbgDSG – Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der freien Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit

Unterabschnitt 2 – Besondere Verarbeitungssituationen außerhalb des Anwendungsbereichs der Verordnung (EU) 2016/679

§ 30 BbgDSG – Öffentliche Auszeichnungen und Ehrungen
§ 31 BbgDSG – Begnadigungsverfahren

Abschnitt 6 - Sanktionen, Einschränkung von Grundrechten

§ 32 BbgDSG – Ordnungswidrigkeiten
§ 33 BbgDSG – Strafvorschrift
§ 34 BbgDSG – Einschränkung eines Grundrechts
§ 35 BbgDSG – Übergangsvorschrift