Suche im Gesetz:
DSGVO
BDSG
HinSchG
TTDSG

Teil 1

Teil 2

Teil 3

Teil 4

§ 84 BDSG

Strafvorschriften

Für Verarbeitungen personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen im Rahmen von Tätigkeiten nach § 45 Satz 1, 3 oder 4 findet § 42 entsprechende Anwendung.

Passende Blogbeiträge

    Aktuell wurden keine passenden Beiträge gefunden