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Teil 4

Bundes­datenschutzgesetz

BDSG

Die offizielle PDF-Version des BDSG ist hier für Sie übersichtlich dargestellt. Es wurde im Rahmen des Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) verabschiedet. Seit dem 25. Mai 2018 ist diese aktualisierte Version des BDSG zusammen mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gültig. Die letzte Änderung erfolgte durch das 2. DSAnpUG-EU, welches die Verordnung (EU) 2016/679 anpasst und die Richtlinie (EU) 2016/680 umsetzt. Dieses trat am 26. November 2019 in Kraft.

Teil 1 – Gemeinsame Bestimmungen

Kapitel 1

Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Kapitel 2

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel 3

Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen

§ 5 BDSG
Benennung

§ 6 BDSG
Stellung

§ 7 BDSG
Aufgaben

Kapitel 4

Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

§ 8 BDSG
Errichtung

§ 9 BDSG
Zuständigkeit

§ 10 BDSG
Unabhängigkeit

§ 11 BDSG
Ernennung und Amtszeit

§ 12 BDSG
Amtsverhältnis

§ 13 BDSG
Rechte und Pflichten

§ 14 BDSG
Aufgaben

§ 15 BDSG
Tätigkeitsbericht

§ 16 BDSG
Befugnisse

Kapitel 5

Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle, Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union

Teil 2 – Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679

Kapitel 3

Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter

Kapitel 4

Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung durch nichtöffentliche Stellen

Teil 3 – Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680

Kapitel 1

Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel 5

Datenübermittlungen an Drittstaaten und an internationale Organisationen

Kapitel 6

Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

Kapitel 7

Haftung und Sanktionen

Teil 4 – Besondere Bestimmungen für Verarbeitungen im Rahmen von nicht in die Anwendungsbereiche der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU)2016/680 fallenden Tätigkeiten