Die Neufassung des Hamburger Datenschutzgesetzes erfolgte im Mai 2018, um es an die DSGVO anzupassen. Dieses Gesetz der Freien und Hansestadt Hamburg legt vor allem fest, wie mit personenbezogenen Daten durch öffentliche Einrichtungen, einschließlich Behörden, Rechnungshof, Bürgerschaft, Gerichte und Staatsanwaltschaftsbehörden bei Verwaltungsaufgaben, umgegangen wird. Für Unternehmen der freien Wirtschaft gelten die Regelungen des HmbDSG nicht.

Inhaltsverzeichnis

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Zweck
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Datengeheimnis

Vierter Abschnitt
Besondere Bestimmungen für Verarbeitungen im Rahmen von nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679 fallenden Tätigkeiten

§ 13 Öffentliche Auszeichnungen und Ehrungen
§ 14 Begnadigungsverfahren

Sechster Abschnitt
Die beziehungsweise der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

§ 19 Zuständigkeit
§ 20 Ernennungsvoraussetzungen
§ 21 Rechtsstellung
§ 22 Besondere Pflichten
§ 23 Tätigkeit nach Beendigung des Amtsverhältnisses
§ 24 Befugnisse und Rechte
§ 25 Verwaltungsgebühren

Siebenter Abschnitt
Strafvorschriften, Ordnungswidrigkeiten

§ 26 Strafvorschrift
§ 27 Ordnungswidrigkeiten