DDG
Das Digitale-Dienste-Gesetz dient der nationalen Umsetzung des Digital Services Act (DSA) der EU und weist verschiedenen Behörden Kompetenzen zu. Es wird die unabhängige Koordinierungsstelle für digitale Dienste bei der Bundesnetzagentur eingerichtet. Diese ist für die Überwachung der Einhaltung des DSA sowie ggf. nötige Sanktionen zuständig. Nutzer*innen sollen einfache Möglichkeiten der Beschwerde erhalten.
Im Bereich der personalisierten Werbung ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit zuständig. Der Schutz Minderjähriger im Digitalen obliegt der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz. Zudem soll das Bundeskriminalamt strafbare Inhalte im Netz verfolgen und diesbezügliche Hinweise entgegennehmen.
Allgemeine Vorschriften
Informationspflichten
Rechtsverletzungen von Nutzern
Vorschriften für Anbieter von audiovisuellen Mediendiensten und für Videosharingplattform-Anbieter
Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065
Zuständige Behörden und Koordinierungsstelle für digitale Dienste
Zuständige Behörden
Koordinierungsstelle für digitale Dienste
§14 – Errichtung und Ausstattung
§15 – Unabhängigkeit
§16 – Leitung der Koordinierungsstelle für digitale Dienste
§17 – Tätigkeitsbericht
§20 – Zentrale Beschwerdestelle
§21 – Beirat
Sonstige Zuständigkeiten
Befugnisse und Verfahren
§24 – Ermittlungen
§25 – Auskunftserteilung und Durchsuchungen
§26 – Beschlagnahme
§27 – Durchsetzung von Verpflichtungen
§28 – Information der Öffentlichkeit
§29 – Maßnahmen nach Artikel 51 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/2065
§30 – Befugnisse der Bundesnetzagentur
§31 – Rechtsbehelfe
§32 – Verwaltungsverfahren
Bußgeldvorschriften
Übergangs- und Schlussvorschriften
§34 – Evaluierung