Digitale-Dienste-Gesetz
DDG
Das Digitale-Dienste-Gesetz dient der nationalen Umsetzung des Digital Services Act (DSA) der EU und weist verschiedenen Behörden Kompetenzen zu. Es wird die unabhängige Koordinierungsstelle für digitale Dienste bei der Bundesnetzagentur eingerichtet. Diese ist für die Überwachung der Einhaltung des DSA sowie ggf. nötige Sanktionen zuständig. Nutzer*innen sollen einfache Möglichkeiten der Beschwerde erhalten.
Im Bereich der personalisierten Werbung ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit zuständig. Der Schutz Minderjähriger im Digitalen obliegt der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz. Zudem soll das Bundeskriminalamt strafbare Inhalte im Netz verfolgen und diesbezügliche Hinweise entgegennehmen.
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 | Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen |
§ 2 | Europäisches Sitzland |
§ 3 | Herkunftslandprinzip |
§ 4 | Zulassungsfreiheit |
Teil 2
Informationspflichten
§ 5 | Allgemeine Informationspflichten |
§ 6 | Besondere Pflichten bei kommerziellen Kommunikationen |
Teil 3
Rechtsverletzungen von Nutzern
§ 7 | Beschränkte Verantwortlichkeit |
§ 8 | Anspruch auf Sperrung bei Rechtsverletzung |
Teil 4
Vorschriften für Anbieter von audiovisuellen Mediendiensten und für Videosharingplattform-Anbieter
§ 9 | Listen der Anbieter von audiovisuellen Mediendiensten und der Videosharingplattform-Anbieter |
§ 10 | Auskunftsverlangen der nach Landesrecht zuständigen Behörde |
§ 11 | Vertragliche Nutzungsverbote |
Teil 5
Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065
Abschnitt 1
Zuständige Behörden und Koordinierungsstelle für digitale Dienste
Unterabschnitt 1
Zuständige Behörden
§ 12 | Zuständige Behörden nach Artikel 49 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2065 |
§ 13 | Meldung des Verdachts auf Straftaten gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) 2022/2065 an das Bundeskriminalamt |
Unterabschnitt 2
Koordinierungsstelle für digitale Dienste
Teil 6
Sonstige Zuständigkeiten
§ 22 | Durchsetzung der Verordnung (EU) 2019/1150 |
§ 23 | Verbindungsstelle nach Artikel 19 Absatz 2 der Richtlinie 2000/31/EG |
Teil 7
Befugnisse und Verfahren
Teil 8
Bußgeldvorschriften
§ 33 | Bußgeldvorschriften |
Teil 9
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 34 | Evaluierung |