Teil 1
Teil 2
Teil 3
Teil 4
§ 10 LDSG (RLP)
Entsprechende Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung
Fällt die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht in den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung, sind ihre Bestimmungen entsprechend anzuwenden, es sei denn, dieses Gesetz oder andere Rechtsvorschriften enthalten spezielle Regelungen.