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Teil 1

Teil 2

Teil 3

Teil 4

§ 32 LDSG (RLP)

Nachweis der Einhaltung durch den Verantwortlichen

Der Verantwortliche ist für die Einhaltung der in den §§ 2830 und 31 geregelten Bestimmungen verantwortlich und hat deren Einhaltung nachzuweisen.

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