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§ 72 LDSG (RLP)

Ordnungswidrigkeiten und Strafbestimmungen

Für Verarbeitungen personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen im Rahmen von Tätigkeiten nach § 26 Abs. 1 Satz 1 finden die §§ 24 und 25 entsprechende Anwendung.

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