Auf dieser Seite wird Ihnen das offizielle Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG RLP) vom 8. Mai 2018 präsentiert, welches das Datenschutzrecht an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anpasst und die JI-Richtlinie umsetzt. Das Datenschutzgesetz von Rheinland-Pfalz ergänzt insbesondere für Behörden, Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand und andere öffentliche Stellen die Anforderungen der EU-DSGVO. Beide Gesetze sind seit dem 25. Mai 2018 gemeinsam anwendbar.

Inhaltsverzeichnis

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Zweck
§ 2 Anwendungsbereich

Teil 3
Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der Richtlinie (EU) 2016/680

Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

§ 26 Anwendungsbereich
§ 27 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 3
Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen

§ 37 Benennung
§ 38 Stellung
§ 39 Aufgaben

Abschnitt 4
Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

§ 40 Rechtsstellung und Organisation
§ 41 Aufgaben
§ 42 Befugnisse

Abschnitt 8
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§ 70 Gegenseitige Amtshilfe

Abschnitt 9
Haftung und Sanktionen

§ 71 Schadensersatz
§ 72 Ordnungswidrigkeiten und Strafbestimmungen

Teil 4
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 73 Verweisungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften
§ 74 Inkrafttreten