| 1. | die Zwecke der von ihm vorgenommenen Verarbeitungen, |
| 2. | die im Hinblick auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten bestehenden Rechte der betroffenen Personen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung, |
| 3. | die Kontaktdaten des Verantwortlichen und die Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten, |
| 4. | das Recht nach § 60, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen, und |
| 5. | die Erreichbarkeit der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. |