Das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen im Land Nordrhein-Westfalen und dient der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf Landesebene. Es legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten fest und definiert die Rechte der betroffenen Personen sowie die Pflichten der verantwortlichen Stellen. Ziel des DSG NRW ist es, einen angemessenen Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten zu gewährleisten, während gleichzeitig die Transparenz und Rechenschaftspflicht im Umgang mit Daten gefördert werden.

Inhaltsverzeichnis

Teil 2
Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2016/679

Kapitel 4
Pflichten des Verantwortlichen

§ 24 Datenschutz-Folgenabschätzung

Kapitel 6
Die oder der behördliche Datenschutzbeauftragte

§ 31 Verschwiegenheitspflicht, Zeugnisverweigerungsrecht und Abberufung

Kapitel 7
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 32 Geldbußen
§ 33 Ordnungswidrigkeiten
§ 34 Straftaten

Teil 3
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 35 Anwendungsbereich
§ 36 Begriffsbestimmungen

Kapitel 5
Die oder der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Teil 4
Übergangsvorschrift, Einschränkung von Grundrechten, Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 70 Übergangsvorschrift
§ 71 Einschränkung von Grundrechten
§ 72 Inkrafttreten, Außerkrafttreten