Teil 1
Teil 2
Teil 3
§ 11 NDSG
Dokumentationspflicht bei der Beschränkung von Rechten der betroffenen Person
Werden aufgrund von Vorschriften dieses Teils, aufgrund von Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung oder aufgrund anderer datenschutzrechtlicher Bestimmungen Rechte der betroffenen Person beschränkt, so haben die Verantwortlichen die Gründe dafür zu dokumentieren.