Suche im Gesetz:
DSGVO
BDSG
HinSchG
TTDSG

Teil 1

Teil 2

Teil 3

Niedersächsische Datenschutzgesetz

NDSG

Auf dieser Seite wird Ihnen das offizielle Niedersächsische Datenschutzgesetz (NDSG) vom 2. Mai 2018 präsentiert, welches das niedersächsische Datenschutzrecht neu ordnet. Die Inhalte sind auf dem neuesten Stand und berücksichtigen die Änderungen vom 29. Juni 2022 (Nds. GVBl. S. 400). Das Landesdatenschutzgesetz Niedersachsen nutzt die durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gegebenen Regelungsspielräume und setzt gleichzeitig die Anforderungen der JI-Richtlinie um. Das NDSG ist daher insbesondere für Behörden, Organe der Rechtspflege, Kommunen und andere öffentliche Stellen des Landes Niedersachsen relevant.

Teil 1 – Ergänzende Vorschriften für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679

Kapitel 1

Allgemeine Bestimmungen

Teil 2 - Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/680

Kapitel 3

Datenübermittlungen an Drittländer und an internationale Organisationen

Kapitel 5

Aufsichtsbehörde und Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen

Teil 3 - Schlussvorschriften

§ 59 NDSG – Ordnungswidrigkeiten
§ 60 NDSG – Straftaten
§ 61 NDSG – Übergangsvorschrift