Auf dieser Seite wird Ihnen das offizielle Niedersächsische Datenschutzgesetz (NDSG) vom 2. Mai 2018 präsentiert, welches das niedersächsische Datenschutzrecht neu ordnet. Die Inhalte sind auf dem neuesten Stand und berücksichtigen die Änderungen vom 29. Juni 2022 (Nds. GVBl. S. 400). Das Landesdatenschutzgesetz Niedersachsen nutzt die durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gegebenen Regelungsspielräume und setzt gleichzeitig die Anforderungen der JI-Richtlinie um. Das NDSG ist daher insbesondere für Behörden, Organe der Rechtspflege, Kommunen und andere öffentliche Stellen des Landes Niedersachsen relevant.
§ 1 | Regelungsgegenstand und Anwendungsbereich |
§ 2 | Erweiterte Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung |
§ 57 | Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtsbehörde |
§ 58 | Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen |
§ 59 | Ordnungswidrigkeiten |
§ 60 | Straftaten |
§ 61 | Übergangsvorschrift |