Kapitel I - Allgemeine Bestimmungen
Kapitel II - Verbotene Praktiken im KI-Bereich
Kapitel III - Hochrisiko-KI-Systeme
Kapitel IV - Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme
Kapitel V - KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck
Kapitel VI - Maßnahmen zur Innovationsförderung
Kapitel VII - Governance
Kapitel VIII - EU-Datenbank für Hochrisiko-KI-Systeme
Kapitel IX - Beobachtung nach dem Inverkehrbringen, Informationsaustausch und Marktüberwachung
Kapitel X - Verhaltenskodizes und Leitlinien
Kapitel XI - Befugnisübertragung und Ausschussverfahren
Kapitel XII - Sanktionen
Kapitel XIII - Schlussbestimmungen
Art. 96 KI-Verordnung
Leitlinien der Kommission zur Durchführung dieser Verordnung
- Die Kommission erarbeitet Leitlinien für die praktische Umsetzung dieser Verordnung, die sich insbesondere auf Folgendes beziehen:
- die Anwendung der in den Artikeln 8 bis 15 und in Artikel 25 genannten Anforderungen und Pflichten;
- die in Artikel 5 genannten verbotenen Praktiken;
- die praktische Durchführung der Bestimmungen über wesentliche Veränderungen;
- die praktische Umsetzung der Transparenzpflichten gemäß Artikel 50;
- detaillierte Informationen über das Verhältnis dieser Verordnung zu den in Anhang I aufgeführten Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union sowie zu anderen einschlägigen Rechtsvorschriften der Union, auch in Bezug auf deren kohärente Durchsetzung;
- die Anwendung der Definition eines KI-Systems gemäß Artikel 3 Nummer 1.
- Auf Ersuchen der Mitgliedstaaten oder des Büros für Künstliche Intelligenz oder von sich aus aktualisiert die Kommission früher verabschiedete Leitlinien, wenn es als notwendig erachtet wird.