1. |
der Name, die Anschrift und die Kontaktdaten des Anbieters; |
2. |
bei Vorlage von Informationen durch eine andere Person im Namen des Anbieters: der Name, die Anschrift und die Kontaktdaten dieser Person; |
3. |
gegebenenfalls der Name, die Anschrift und die Kontaktdaten des Bevollmächtigten; |
4. |
der Handelsname des KI-Systems und etwaige zusätzliche eindeutige Angaben, die die Identifizierung und Rückverfolgbarkeit des KI-Systems ermöglichen; |
5. |
eine Beschreibung der Zweckbestimmung des KI-Systems und der durch dieses KI-System unterstützten Komponenten und Funktionen; |
6. |
eine grundlegende und knappe Beschreibung der vom System verwendeten Informationen (Daten, Eingaben) und seiner Betriebslogik; |
7. |
der Status des KI-Systems (in Verkehr/in Betrieb; nicht mehr in Verkehr/in Betrieb, zurückgerufen); |
8. |
die Art, die Nummer und das Ablaufdatum der von der notifizierten Stelle ausgestellten Bescheinigung und gegebenenfalls Name oder Identifizierungsnummer dieser notifizierten Stelle; |
9. |
gegebenenfalls eine gescannte Kopie der in Nummer 8 genannten Bescheinigung; |
10. |
alle Mitgliedstaaten, in denen das KI-System in Verkehr gebracht, in Betrieb genommen oder in der Union bereitgestellt wurde; |
11. |
eine Kopie der in Artikel 47 genannten EU-Konformitätserklärung; |
12. |
elektronische Betriebsanleitungen; dies gilt nicht für Hochrisiko-KI-Systeme in den Bereichen Strafverfolgung oder Migration, Asyl und Grenzkontrolle gemäß Anhang III Nummern 1, 6 und 7; |
13. |
Eine URL-Adresse für zusätzliche Informationen (fakultativ). |
1. |
der Name, die Anschrift und die Kontaktdaten des Anbieters; |
2. |
bei Vorlage von Informationen durch eine andere Person im Namen des Anbieters: Name, Anschrift und Kontaktdaten dieser Person; |
3. |
gegebenenfalls der Name, die Anschrift und die Kontaktdaten des Bevollmächtigten; |
4. |
der Handelsname des KI-Systems und etwaige zusätzliche eindeutige Angaben, die die Identifizierung und Rückverfolgbarkeit des KI-Systems ermöglichen; |
5. |
eine Beschreibung der Zweckbestimmung des KI-Systems; |
6. |
die Bedingung oder Bedingungen gemäß Artikel 6 Absatz 3, aufgrund derer das KI-System nicht als Hoch-Risiko-System eingestuft wird; |
7. |
eine kurze Zusammenfassung der Gründe, aus denen das KI-System in Anwendung des Verfahrens gemäß Artikel 6 Absatz 3 nicht als Hoch-Risiko-System eingestuft wird; |
8. |
der Status des KI-Systems (in Verkehr/in Betrieb; nicht mehr in Verkehr/in Betrieb, zurückgerufen) |
9. |
alle Mitgliedstaaten, in denen das KI-System in der Union in Verkehr gebracht, in Betrieb genommen oder bereitgestellt wurde. |