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Kapitel I - Allgemeine Bestimmungen

Kapitel II - Verbotene Praktiken im KI-Bereich

Kapitel III - Hochrisiko-KI-Systeme

Kapitel IV - Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme

Kapitel V - KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck

Kapitel VI - Maßnahmen zur Innovationsförderung

Kapitel VII - Governance

Kapitel VIII - EU-Datenbank für Hochrisiko-KI-Systeme

Kapitel IX - Beobachtung nach dem Inverkehrbringen, Informationsaustausch und Marktüberwachung

Kapitel X - Verhaltenskodizes und Leitlinien

Kapitel XI - Befugnisübertragung und Ausschussverfahren

Kapitel XII - Sanktionen

Kapitel XIII - Schlussbestimmungen

Art. 1 KI-Verordnung

Gegenstand

  1. Zweck dieser Verordnung ist es, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und die Einführung einer auf den Menschen ausgerichteten und vertrauenswürdigen künstlichen Intelligenz (KI) zu fördern und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und die in der Charta verankerten Grundrechte, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Umweltschutz, vor schädlichen Auswirkungen von KI-Systemen in der Union zu gewährleisten und die Innovation zu unterstützen.
  2. In dieser Verordnung wird Folgendes festgelegt:
    1. harmonisierte Vorschriften für das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Verwendung von KI-Systemen in der Union;
    2. Verbote bestimmter Praktiken im KI-Bereich;
    3. besondere Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme und Pflichten für Akteure in Bezug auf solche Systeme;
    4. harmonisierte Transparenzvorschriften für bestimmte KI-Systeme;
    5. harmonisierte Vorschriften für das Inverkehrbringen von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck;
    6. Vorschriften für die Marktbeobachtung sowie die Governance und Durchsetzung der Marktüberwachung;
    7. Maßnahmen zur Innovationsförderung mit besonderem Augenmerk auf KMU, einschließlich Start-up-Unternehmen.

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