| 1. | die verantwortliche Stelle und die Beschäftigten zu beraten; |
| 2. | die ordnungsmäßige Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen, zu überwachen; |
| 3. | die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen zu informieren und zu schulen; |
| 4. | mit der Aufsichtsbehörde zusammenzuarbeiten; |
| 5. | die verantwortliche Stelle bei der Datenschutz-Folgenabschätzung zu beraten und deren Durchführung zu überwachen. |