1. |
die betroffene Person in die vorgeschlagene Datenübermittlung ausdrücklich eingewilligt hat, nachdem sie über die für sie bestehenden möglichen Risiken aufgeklärt worden ist; |
2. |
die Übermittlung für die Erfüllung eines Vertrages oder Rechtsverhältnisses zwischen der betroffenen Person und der verantwortlichen Stelle oder zur Durchführung von vertraglichen Maßnahmen auf Antrag der betroffenen Person erforderlich ist; |
3. |
die Übermittlung zum Abschluss oder zur Erfüllung eines im Interesse der betroffenen Person von der verantwortlichen Stelle mit einer anderen natürlichen oder juristischen Person geschlossenen Vertrages erforderlich ist; |
4. |
die Übermittlung aus wichtigen Gründen des kirchlichen Interesses notwendig ist; |
5. |
die Übermittlung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist oder |
6. |
die Übermittlung zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder anderer Personen erforderlich ist, sofern die betroffene Person aus physischen oder rechtlichen Gründen außer Stande ist, ihre Einwilligung zu geben. |