Teil 1
Teil 2
Teil 3
Teil 4
Art. 36 BayDSG
Vertrauliche Meldung von Datenschutzverstößen
1Der Verantwortliche hat zu ermöglichen, dass ihm vertrauliche Meldungen über in seinem Verantwortungsbereich erfolgende Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zugeleitet werden können. 2Art. 12 Abs. 2 gilt für die zur Entgegennahme dieser Meldungen betraute Stelle entsprechend.