Auf dieser Seite finden Sie die neueste Version des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), die zuletzt am 18. Mai 2018 aktualisiert wurde. Die letzte Neufassung des Landesdatenschutzgesetzes für Bayern erfolgte am 15. Mai 2018 und ist im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) auf Seite 230 veröffentlicht. Mit diesen Änderungen hat der bayerische Gesetzgeber das Datenschutzgesetz des Bundeslandes an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die JI-Richtlinie angeglichen. Das Landesdatenschutzgesetz legt die Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten bei bayerischen Behörden, Gerichten, Gemeinden und anderen öffentlichen Stellen fest.

Inhaltsverzeichnis

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

Art. 1 Anwendungsbereich des Gesetzes

Teil 2
Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel 1
Allgemeines

Art. 2 Anwendung der Verordnung (EU) 2016/679

Kapitel 5
Unabhängige Aufsichtsbehörden

Abschnitt 2
Landesamt für Datenschutzaufsicht
Art. 18 Einrichtung und Aufgaben (zu Art. 51 bis 58 und 85 DSGVO)