Suche im Gesetz:
DSGVO
BDSG
HinSchG
TTDSG

Teil 1

Teil 2

Teil 3

Teil 4

Art. 30 BayDSG

Gemeinsam Verantwortliche

1Die Angabe der Anlaufstelle für die betroffenen Personen nach Art. 26 Abs. 1 Satz 3 DSGVO ist verpflichtend. 2Art. 26 Abs. 2 DSGVO findet keine Anwendung.

Passende Blogbeiträge

    Aktuell wurden keine passenden Beiträge gefunden