Suche im Gesetz:
DSGVO
BDSG
HinSchG
TTDSG
§ 22 ThürDSG

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Als wichtiges öffentliches Interesse für eine Weiterverarbeitung der hinsichtlich ihrer Verarbeitung eingeschränkten Daten im Anwendungsbereich des Artikels 18 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/679 gelten insbesondere

  1. wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke, wobei § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 unberührt bleibt,
  2. Archivzwecke,
  3. Aufsichts- und Kontrollzwecke oder
  4. die Rechnungsprüfung.

Passende Blogbeiträge

    Aktuell wurden keine passenden Beiträge gefunden