Teil 1
Teil 2
Teil 3
Teil 4
Teil 5
Teil 6
§ 24 DSG MV
Einschränkung von Grundrechten
Durch dieses Gesetz wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes eingeschränkt.