Auf dieser Seite wird Ihnen der offizielle Text des Datenschutzgesetzes für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern (Landesdatenschutzgesetz – DSG MV) in einer klaren und strukturierten Form präsentiert. Das Landesdatenschutzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern wurde zuletzt am 22. Mai 2018 aktualisiert (GVOBl. MV 2018, S. 193), um es mit den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Einklang zu bringen. Das Landesdatenschutzgesetz MV ist zudem in Verbindung mit der DSGVO bei Datenverarbeitungen im Geltungsbereich der JI-Richtlinie anzuwenden. Das Gesetz betrifft vor allem Behörden im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern sowie öffentlich-rechtliche Institutionen, Gemeinden, Landkreise und weitere juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen.