Auf dieser Seite wird Ihnen der offizielle Text des Datenschutzgesetzes für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern (Landesdatenschutzgesetz – DSG MV) in einer klaren und strukturierten Form präsentiert. Das Landesdatenschutzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern wurde zuletzt am 22. Mai 2018 aktualisiert (GVOBl. MV 2018, S. 193), um es mit den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Einklang zu bringen. Das Landesdatenschutzgesetz MV ist zudem in Verbindung mit der DSGVO bei Datenverarbeitungen im Geltungsbereich der JI-Richtlinie anzuwenden. Das Gesetz betrifft vor allem Behörden im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern sowie öffentlich-rechtliche Institutionen, Gemeinden, Landkreise und weitere juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen.
§ 1 | Zweck des Gesetzes |
§ 2 | Anwendungsbereich |
§ 3 | Entsprechende Anwendung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 |
§ 4 | Zulässigkeit der Verarbeitung |
§ 8 | Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
§ 13 | Öffentliche Auszeichnungen und Ehrungen |
§ 14 | Begnadigungsverfahren |
§ 15 | Errichtung |
§ 16 | Ernennung und Amtszeit |
§ 17 | Unabhängigkeit |
§ 18 | Rechte und Pflichten |
§ 19 | Aufgaben und Befugnisse |
§ 20 | Mitwirkungspflicht |
§ 21 | Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht |
§ 22 | Ordnungswidrigkeiten |
§ 23 | Straftaten |
§ 24 | Einschränkung von Grundrechten |