Bundesdatenschutzgesetz
BDSG
Die offizielle Version des BDSG ist hier für Sie übersichtlich dargestellt. Es wurde im Rahmen des Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) verabschiedet. Seit dem 25. Mai 2018 ist diese aktualisierte Version des BDSG zusammen mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gültig. Die letzte Änderung erfolgte durch das 2. DSAnpUG-EU, welches die Verordnung (EU) 2016/679 anpasst und die Richtlinie (EU) 2016/680 umsetzt. Dieses trat am 26. November 2019 in Kraft.
Teil 1
Gemeinsame Bestimmungen
Kapitel 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 | Anwendungsbereich des Gesetzes |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
Kapitel 2
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 3 | Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen |
§ 4 | Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume |
Kapitel 4
Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
§ 8 | Errichtung |
§ 9 | Zuständigkeit |
§ 10 | Unabhängigkeit |
§ 11 | Ernennung und Amtszeit |
§ 12 | Amtsverhältnis |
§ 13 | Rechte und Pflichten |
§ 14 | Aufgaben |
§ 15 | Tätigkeitsbericht |
§ 16 | Befugnisse |
Kapitel 5
Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle, Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union
§ 17 | Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle |
§ 18 | Verfahren der Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder |
§ 19 | Zuständigkeiten |
Teil 2
Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679
Kapitel 1
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
Abschnitt 1
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten und Verarbeitung zu anderen Zwecken
Abschnitt 2
Besondere Verarbeitungssituationen
Kapitel 2
Rechte der betroffenen Person
Kapitel 3
Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
§ 38 | Datenschutzbeauftragte nichtöffentlicher Stellen |
§ 39 | Akkreditierung |
Kapitel 4
Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung durch nichtöffentliche Stellen
§ 40 | Aufsichtsbehörden der Länder |
Kapitel 5
Sanktionen
§ 41 | Anwendung der Vorschriften über das Bußgeld- und Strafverfahren |
§ 42 | Strafvorschriften |
§ 43 | Bußgeldvorschriften |
Kapitel 6
Rechtsbehelfe
§ 44 | Klagen gegen den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter |
Teil 3
Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680
Kapitel 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 45 | Anwendungsbereich |
§ 46 | Begriffsbestimmungen |
§ 47 | Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten |
Kapitel 2
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
Kapitel 3
Rechte der betroffenen Person
Kapitel 4
Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
Kapitel 5
Datenübermittlungen an Drittstaaten und an internationale Organisationen
§ 78 | Allgemeine Voraussetzungen |
§ 79 | Datenübermittlung bei geeigneten Garantien |
§ 80 | Datenübermittlung ohne geeignete Garantien |
§ 81 | Sonstige Datenübermittlung an Empfänger in Drittstaaten |
Kapitel 6
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
§ 82 | Gegenseitige Amtshilfe |
Kapitel 7
Haftung und Sanktionen
§ 83 | Schadensersatz und Entschädigung |
§ 84 | Strafvorschriften |