Bundes­datenschutzgesetz

BDSG

Die offizielle Version des BDSG ist hier für Sie übersichtlich dargestellt. Es wurde im Rahmen des Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) verabschiedet. Seit dem 25. Mai 2018 ist diese aktualisierte Version des BDSG zusammen mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gültig. Die letzte Änderung erfolgte durch das 2. DSAnpUG-EU, welches die Verordnung (EU) 2016/679 anpasst und die Richtlinie (EU) 2016/680 umsetzt. Dieses trat am 26. November 2019 in Kraft.

Teil 1
Gemeinsame Bestimmungen

Kapitel 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen

Kapitel 3
Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen

§ 5 Benennung
§ 6 Stellung
§ 7 Aufgaben

Kapitel 4
Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

§ 8 Errichtung
§ 9 Zuständigkeit
§ 10 Unabhängigkeit
§ 11 Ernennung und Amtszeit
§ 12 Amtsverhältnis
§ 13 Rechte und Pflichten
§ 14 Aufgaben
§ 15 Tätigkeitsbericht
§ 16 Befugnisse

Kapitel 5
Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle, Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union

§ 17 Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle
§ 18 Verfahren der Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder
§ 19 Zuständigkeiten

Teil 2
Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679

Kapitel 3
Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter

§ 38 Datenschutzbeauftragte nichtöffentlicher Stellen
§ 39 Akkreditierung

Kapitel 4
Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung durch nichtöffentliche Stellen

§ 40 Aufsichtsbehörden der Länder

Teil 3
Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680

Kapitel 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 45 Anwendungsbereich
§ 46 Begriffsbestimmungen
§ 47 Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel 6
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§ 82 Gegenseitige Amtshilfe

Kapitel 7
Haftung und Sanktionen

§ 83 Schadensersatz und Entschädigung
§ 84 Strafvorschriften

Teil 4
Besondere Bestimmungen für Verarbeitungen im Rahmen von nicht in die Anwendungsbereiche der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 fallenden Tätigkeiten

§ 85 Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von nicht in die Anwendungs- bereiche der [Verordnung (EU) 2016/679](/dsgvo/) und der Richtlinie (EU) 2016/680 fallenden Tätigkeiten
§ 86 Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke staatlicher Auszeichnungen und Ehrungen