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DSGVO
Erwägungsgründe
BDSG
DDG
TDDDG
EinwV
KI-Verordnung
HinSchG
LDSG
BayDSG
BbgDSG
BlnDSG
BremDSGVOAG
DSAG LSA
DSG MV
DSG NRW
HDSIG
HmbDSG
LDSG BW
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SächsDSDG
SDSG
ThürDSG
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Teil 1
Abschnitt 1 (§ 1 – 2)
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 -
Anwendungsbereich
§ 2 -
Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 (§ 3 – 4)
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 3 -
Verarbeitung personenbezogener Daten, Auftragsverarbeitung
§ 4 -
Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume
Abschnitt 3 (§ 5 – 7)
Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen
§ 5 -
Benennung
§ 6 -
Rechtsstellung
§ 7 -
Aufgaben
Abschnitt 4 (§ 8 – 18)
Die oder der Hessische Datenschutzbeauftragte
§ 8 -
Rechtsstellung und Unabhängigkeit
§ 9 -
Wahl
§ 10 -
Persönliche Voraussetzungen
§ 11 -
Amtsverhältnis
§ 12 -
Verschwiegenheitspflicht
§ 13 -
Zuständigkeit und Aufgaben
§ 14 -
Befugnisse
§ 15 -
Gutachten und Untersuchungen, Tätigkeitsbericht
§ 16 -
Informationspflichten
§ 17 -
Benachteiligungsverbot bei Anrufung der oder des Hessischen Datenschutzbeauftragten
§ 18 -
Personal- und Sachausstattung
Abschnitt 5 (§ 19)
Rechtsbehelfe
§ 19 -
Gerichtlicher Rechtsschutz
Teil 2
Abschnitt 1 (§ 20 – 30)
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 20 -
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
§ 21 -
Verarbeitung zu anderen Zwecken
§ 22 -
Datenübermittlungen durch öffentliche Stellen
§ 23 -
Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
§ 24 -
Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
§ 25 -
Datenverarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken
§ 26 -
Rechte der betroffenen Person und aufsichtsbehördliche Untersuchungen im Fall von Geheimhaltungspflichten
§ 27 -
Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
§ 28 -
Datenverarbeitung des Hessischen Rundfunks zu journalistischen Zwecken
§ 28a -
Datenverarbeitung bei öffentlichen Auszeichnungen und Ehrungen
§ 28b -
Datenverarbeitung in Gnadenverfahren
§ 29 -
Auskunftsrecht des Landtags und der kommunalen Vertretungsorgane
§ 30 -
Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Landtag und die kommunalen Vertretungsorgane
Abschnitt 2 (§ 31 – 35)
Rechte der betroffenen Person
§ 31 -
Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
§ 32 -
VInformationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
§ 33 -
Auskunftsrecht der betroffenen Person
§ 34 -
Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
§ 35 -
Widerspruchsrecht
Abschnitt 3 (§ 36 – 38)
Rechte der betroffenen Person
§ 36 -
Anwendung der Vorschriften über das Bußgeld- und Strafverfahren bei Verstößen nach Artikel 83 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679
§ 37 -
Strafvorschriften
§ 38 -
Bußgeldvorschriften
Abschnitt 4 (§ 39)
Gemeinsame Verfahren, Gemeinsam Verantwortliche
§ 39 -
Gemeinsame Verfahren, Gemeinsam Verantwortliche
Teil 3
Abschnitt 1 (§ 40 – 42)
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 40 -
Anwendungsbereich
§ 41 -
Begriffsbestimmungen
§ 42 -
Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Abschnitt 2 (§ 43 – 49)
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 43 -
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
§ 44 -
Verarbeitung zu anderen Zwecken
§ 45 -
Verarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken, archivarischen oder statistischen Zwecken
§ 46 -
Einwilligung
§ 47 -
Verarbeitung auf Weisung des Verantwortlichen
§ 48 -
Datengeheimnis
§ 49 -
Automatisierte Einzelentscheidung
Abschnitt 3 (§ 50 – 56)
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 50 -
Rechte der betroffenen Person
§ 51 -
Benachrichtigung betroffener Personen
§ 52 -
Auskunftsrecht
§ 53 -
Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
§ 54 -
Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
§ 55 -
Anrufung der oder des Hessischen Datenschutzbeauftragten
§ 56 -
Rechtsschutz gegen Entscheidungen der oder des Hessischen Datenschutzbeauftragten oder bei deren oder dessen Untätigkeit
Abschnitt 4 (§ 57 – 72)
Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
§ 57 -
Auftragsverarbeitung
§ 58 -
Gemeinsame Verfahren, Gemeinsam Verantwortliche
§ 59 -
Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung
§ 60 -
Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Hessische Datenschutzbeauftragte oder den Hessischen Datenschutzbeauftragten
§ 61 -
Benachrichtigung betroffener Personen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
§ 62 -
Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
§ 63 -
Zusammenarbeit mit der oder dem Hessischen Datenschutzbeauftragten
§ 64 -
Vorherige Konsultation der oder des Hessischen Datenschutzbeauftragten
§ 65 -
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
§ 66 -
Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
§ 67 -
Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen
§ 68 -
Unterscheidung zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen
§ 69 -
Qualitätssicherung personenbezogener Daten vor deren Übermittlung
§ 70 -
Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung
§ 71 -
Protokollierung
§ 72 -
Vertrauliche Meldung von Verstößen
Abschnitt 5 (§ 73 – 76)
Datenübermittlungen an Drittländer und an internationale Organisationen
§ 73 -
Allgemeine Voraussetzungen
§ 74 -
Datenübermittlung bei geeigneten Garantien
§ 75 -
Ausnahmen für eine Datenübermittlung ohne geeignete Garantien
§ 76 -
Sonstige Datenübermittlung an Empfänger in Drittländern
Abschnitt 6 (§ 77)
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
§ 77 -
Gegenseitige Amtshilfe
Abschnitt 7 (§ 78 - 79)
Haftung und Sanktionen
§ 78 -
Schadensersatz und Entschädigung
§ 79 -
Strafvorschriften
Teil 4
§ 80 -
Anspruch auf Informationszugang
§ 81 -
Anwendungsbereich
§ 82 -
Schutz besonderer öffentlicher und privater Belange
§ 83 -
Schutz personenbezogener Daten
§ 84 -
Schutz behördlicher Entscheidungsprozesse
§ 85 -
Antrag
§ 86 -
Verfahren bei Beteiligung Dritter
§ 87 -
Entscheidung
§ 88 -
Kosten
§ 89 -
Die oder der Hessische Informationsfreiheitsbeauftragte
Teil 5
§ 90 -
Übergangsvorschriften
§ 91 -
Inkrafttreten
§ 79 HDSIG
Strafvorschriften
Für Verarbeitungen personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen im Rahmen von Tätigkeiten nach
§ 40
findet
§ 37
entsprechende Anwendung.
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§ 78
§ 80
HDSIG – Inhaltsverzeichnis