Teil 1
Teil 2
Teil 3
Teil 4
Teil 5
§ 63 HDSIG
Zusammenarbeit mit der oder dem Hessischen Datenschutzbeauftragten
Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter haben mit der oder dem Hessischen Datenschutzbeauftragten bei der Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben zusammenzuarbeiten.