Teil 1
Teil 2
Teil 3
Teil 4
Teil 5
§ 63 BlnDSG
Vertrauliche Meldung von Datenschutzverstößen
Der Verantwortliche hat zu ermöglichen, dass ihm vertrauliche Meldungen über in seinem Verantwortungsbereich erfolgende Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zugeleitet werden können.