| 1. |
entgegen § 8 Absatz 6 für eine Telekommunikationsanlage wirbt, |
| 2. |
entgegen § 9 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 Verkehrsdaten verarbeitet, |
| 3. |
entgegen § 10 Absatz 2 Satz 3 dort genannte Daten nicht oder nicht rechtzeitig löscht, |
| 4. |
entgegen § 12 Absatz 1 Satz 3 Verkehrsdaten verarbeitet, |
| 5. |
entgegen § 12 Absatz 2 Verkehrsdaten nicht oder nicht rechtzeitig löscht, |
| 6. |
entgegen § 12 Absatz 3 Satz 2 eine dort genannte Aufzeichnung nicht oder nicht rechtzeitig löscht, |
| 7. |
entgegen § 12 Absatz 4 Satz 5 oder § 14 Absatz 5 die Aufsichtsbehörde nicht oder nicht rechtzeitig in Kenntnis setzt, |
| 8. |
entgegen § 13 Absatz 1 Satz 2 den Endnutzer nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig informiert, |
| 9. |
entgegen § 15 Absatz 2 erster Halbsatz die Rufnummernanzeige unterdrückt oder veranlasst, dass diese unterdrückt wird, |
| 10. |
entgegen § 19 Absatz 1 nicht sicherstellt, dass der Nutzer einen dort genannten Dienst beenden oder in Anspruch nehmen kann, |
| 11. |
entgegen § 20 personenbezogene Daten verarbeitet, |
| 12. |
entgegen § 22 Absatz 5 Satz 1, § 23 Absatz 3 Satz 1 oder § 24 Absatz 4 Satz 1 die dort genannten Daten nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt oder |
| 13. |
entgegen § 25 Absatz 1 Satz 1 eine Information speichert oder auf eine Information zugreift. |