Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz

TDDDG

Im Rahmen der Gesetzgebung zum Digitale Dienste Gesetz wurde das bestehende Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz an die neue Bezeichnung für Telemedien angepasst und entsprechend in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz umbenannt. Inhaltlich ergeben sich abgesehen von der Umbenennung keine Neuerungen.

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen

Teil 3
Datenschutz bei digitalen Diensten, Endeinrichtungen