Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz
TDDDG
Im Rahmen der Gesetzgebung zum Digitale Dienste Gesetz wurde das bestehende Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz an die neue Bezeichnung für Telemedien angepasst und entsprechend in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz umbenannt. Inhaltlich ergeben sich abgesehen von der Umbenennung keine Neuerungen.
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 | Anwendungsbereich des Gesetzes |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
Teil 2
Datenschutz und Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation
Kapitel 1
Vertraulichkeit der Kommunikation
Kapitel 2
Verkehrsdaten, Standortdaten
Kapitel 3
Mitteilen ankommender Verbindungen, Rufnummernanzeige und -unterdrückung, automatische Anrufweiterschaltung
§ 14 | Mitteilen ankommender Verbindungen |
§ 15 | Rufnummernanzeige und -unterdrückung |
§ 16 | Automatische Anrufweiterschaltung |
Kapitel 4
Endnutzerverzeichnisse, Bereitstellen von Endnutzerdaten
§ 17 | Endnutzerverzeichnisse |
§ 18 | Bereitstellen von Endnutzerdaten |
Teil 3
Datenschutz bei digitalen Diensten, Endeinrichtungen
Kapitel 1
Technische und organisatorische Vorkehrungen, Verarbeitung von Daten zum Zweck des Jugendschutzes und zur Auskunftserteilung
Kapitel 2
Endeinrichtungen
§ 25 | Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen |
§ 26 | Anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung, Endnutzereinstellungen |