Auf dieser Seite wird Ihnen der offizielle Text des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (LDSG SH) vom 2. Mai 2018 (GVOBl. S. 162) in einer klaren und strukturierten Form präsentiert. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Datenschutzgesetz von Schleswig-Holstein aktualisiert, um es an die Verordnung (EU) 2016/679 anzupassen und die JI-Richtlinie umzusetzen. Das Landesdatenschutzgesetz von Schleswig-Holstein ist seit dem 25. Mai 2018 gemeinsam mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anwendbar und legt insbesondere die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen des Landes Schleswig-Holstein fest.

Inhaltsverzeichnis

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Gesetzeszweck
§ 2 Anwendungsbereich

Abschnitt 3
Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680

Unterabschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 20 Anwendungsbereich
§ 21 Begriffsbestimmungen
§ 22 Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Unterabschnitt 6
Datenschutzbeauftragte

§ 58 Benennung
§ 59 Stellung
§ 60 Aufgaben

Unterabschnitt 7
Datenschutz-Aufsichtsbehörden

§ 61 Zuständigkeit
§ 62 Aufgaben
§ 63 Tätigkeitsbericht
§ 64 Befugnisse
§ 65 Gegenseitige Amtshilfe

Unterabschnitt 8
Haftung und Sanktionen

§ 66 Schadensersatz und Entschädigung
§ 67 Strafvorschriften
§ 68 Ordnungswidrigkeiten