| 1. | einer rechtlichen Verpflichtung, der der Verantwortliche unterliegt, oder |
| 2. | einer in der Zuständigkeit des Verantwortlichen liegenden Aufgabe, deren Wahrnehmung im öffentlichen Interesse liegt oder die in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, erfolgt. |
Im Übrigen bestimmt sich die Zulässigkeit der Datenverarbeitung nach Artikel 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679.