Diese Verordnung ergänzt das Unionsrecht und das nationale Recht, die den Zugang zu Daten für statistische Zwecke und deren Nutzung für statistische Zwecke regeln, insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates und die nationalen Rechtsakte im Zusammenhang mit amtlichen Statistiken, und lässt diese unberührt.