Auf dieser Seite präsentieren wir Ihnen die neueste Version des Datenschutzgesetzes für das Bundesland Brandenburg, auch bekannt als Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG). Der Text wurde sorgfältig aufbereitet und beinhaltet alle Änderungen, die bis zum 18. Juni 2019 (GVBl.I/18, [Nr. 7], GVBl.I/19, [Nr. 43]) vorgenommen wurden. Ursprünglich wurde das Landesdatenschutzgesetz Brandenburg am 8. Mai 2018 überarbeitet, um es an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die JI-Richtlinie anzupassen. Das Gesetz konzentriert sich hauptsächlich auf den Datenschutz bei den Behörden, Gemeinden und anderen öffentlichen Einrichtungen des Landes Brandenburg.
§ 1 | Zweck |
§ 2 | Anwendungsbereich |
§ 3 | Begriffsbestimmung |
§ 4 | Freigabeverfahren und Einsicht in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten |
§ 24 | Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
§ 30 | Öffentliche Auszeichnungen und Ehrungen |
§ 31 | Begnadigungsverfahren |
§ 32 | Ordnungswidrigkeiten |
§ 33 | Strafvorschrift |
§ 34 | Einschränkung eines Grundrechts |
§ 35 | Übergangsvorschrift |