Teil 1
Teil 2
Teil 3
Teil 4
§ 72 LDSG (RLP)
Ordnungswidrigkeiten und Strafbestimmungen
Für Verarbeitungen personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen im Rahmen von Tätigkeiten nach § 26 Abs. 1 Satz 1 finden die §§ 24 und 25 entsprechende Anwendung.