Auf dieser Seite wird Ihnen das offizielle Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) (GVBl. S. 229) in einer klaren und strukturierten Form präsentiert. Das Landesdatenschutzgesetz von Thüringen wurde am 6. Juni 2018 aktualisiert, um es mit der seit dem 25. August 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Einklang zu bringen und die Anforderungen der JI-Richtlinie zu erfüllen. Das Thüringer Datenschutzgesetz legt insbesondere fest, wie Behörden, Gerichte und Gemeinden sowie andere öffentliche Stellen im Bundesland Thüringen mit personenbezogenen Daten umgehen sollen.
§ 1 | Zweck des Gesetzes |
§ 2 | Anwendungsbereich |
§ 61 | Ordnungswidrigkeiten und Strafbestimmungen |
§ 62 | Orden und Ehrenzeichen |
§ 63 | Gnadensachen |
§ 64 | Übergangsbestimmungen |
§ 65 | Gleichstellungsbestimmung |