Das offizielle Regelwerk zum Datenschutz und zur Wahrung der Privatsphäre in der Telekommunikation sowie Telemedien trägt den Namen TTDSG und wurde am 01.12.2021 wirksam. Das Hauptziel des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes besteht darin, rechtliche Klarheit zu schaffen. Im Zuge dessen passt das TTDSG bestehende Datenschutzvorschriften für Telemedien und Telekommunikationsdienste an die Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) an und setzt die Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie (Richtlinie 2002/58/EG) in nationalem Recht um.
§ 1 | Anwendungsbereich des Gesetzes |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
§ 14 | Mitteilen ankommender Verbindungen |
§ 15 | Rufnummernanzeige und -unterdrückung |
§ 16 | Automatische Anrufweiterschaltung |
§ 17 | Endnutzerverzeichnisse |
§ 18 | Bereitstellen von Endnutzerdaten |
§ 25 | Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen |
§ 26 | Anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung, Endnutzereinstellungen |