Telekommunikation - Telemedien - Datenschutz - Gesetz

TTDSG

Das offizielle Regelwerk zum Datenschutz und zur Wahrung der Privatsphäre in der Telekommunikation sowie Telemedien trägt den Namen TTDSG und wurde am 01.12.2021 wirksam. Das Hauptziel des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes besteht darin, rechtliche Klarheit zu schaffen. Im Zuge dessen passt das TTDSG bestehende Datenschutzvorschriften für Telemedien und Telekommunikationsdienste an die Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) an und setzt die Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie (Richtlinie 2002/58/EG) in nationalem Recht um.

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen

Teil 3
Datenschutz bei digitalen Diensten, Endeinrichtungen