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Erwägungsgründe
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Erwägungsgründe
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Kapitel I
– Allgemeine Bestimmungen
(Art. 1 – 2)
Artikel 1
– Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2
– Begriffsbestimmungen
Kapitel II
– Datenweitergabe von Unternehmen an Verbraucher und zwischen Unternehmen
(Art. 3 – 7)
Artikel 3
– Pflicht der Zugänglichmachung von Produktdaten und verbundenen Dienstdaten für den Nutzer
Artikel 4
– Rechte und Pflichten von Nutzern und Dateninhabern in Bezug auf den Zugang zu sowie die Nutzung und die Bereitstellung von Produktdaten und verbundenen Dienstdaten
Artikel 5
– Recht des Nutzers auf Weitergabe von Daten an Dritte
Artikel 6
– Pflichten Dritter, die Daten auf Verlangen des Nutzers erhalten
Artikel 7
– Umfang der Pflichten zur Datenweitergabe von Unternehmen an Verbraucher und zwischen Unternehmen
Kapitel III
– Pflichten der Dateninhaber, die gemäß dem Unionsrecht verpflichtet sind, Daten bereitzustellen
(Art. 8 – 12)
Artikel 8
– Bedingungen, unter denen Dateninhaber Datenempfängern Daten bereitstellen
Artikel 9
– Gegenleistung für die Bereitstellung von Daten
Artikel 10
– Streitbeilegung
Artikel 11
– Technische Schutzmaßnahmen über die unbefugte Nutzung oder Offenlegung von Daten
Artikel 12
– Umfang der Pflichten der Dateninhaber, die nach dem Unionsrecht verpflichtet sind, Daten bereitzustellen
Kapitel IV
– Missbräuchliche Vertragsklauseln in Bezug auf den Datenzugang und die Datennutzung zwischen Unternehmen
(Art. 13)
Artikel 13
– Missbräuchliche Vertragsklauseln, die einem anderen Unternehmen einseitig auferlegt werden
Kapitel V
– Bereitstellung von Daten für öffentliche Stellen, die Kommission, die Europäische Zentralbank und Einrichtungen der Union wegen außergewöhnlicher Notwendigkeit
(Art. 14 – 22)
Artikel 14
– Pflicht zur Bereitstellung von Daten wegen außergewöhnlicher Notwendigkeit
Artikel 15
– Außergewöhnliche Notwendigkeit der Datennutzung
Artikel 16
– Verhältnis zu anderen Pflichten zur Bereitstellung von Daten für öffentliche Stellen, die Kommission, die Europäische Zentralbank und Einrichtungen der Union
Artikel 17
– Datenbereitstellungsverlangen
Artikel 18
– Erfüllung von Datenverlangen
Artikel 19
– Pflichten öffentlicher Stellen, der Kommission, der Europäischen Zentralbank und der Einrichtungen der Union
Artikel 20
– Ausgleich im Falle einer außergewöhnlichen Notwendigkeit
Artikel 21
– Weitergabe von im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Notwendigkeiten erhaltenen Daten an Forschungseinrichtungen oder statistische Ämter
Artikel 22
– Amtshilfe und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Kapitel VI
– Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten
(Art. 23 – 31)
Artikel 23
– Beseitigung von Hindernissen für einen wirksamen Wechsel
Artikel 24
– Tragweite der technischen Verpflichtungen
Artikel 25
– Vertragsklauseln für den Wechsel
Artikel 26
– Informationspflicht der Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten
Artikel 27
– Verpflichtung zum Handeln nach Treu und Glauben
Artikel 28
– Vertragliche Transparenzpflichten in Bezug auf den Zugang und die Übermittlung im internationalen Umfeld
Artikel 29
– Schrittweise Abschaffung von Wechselentgelten
Artikel 30
– Technische Aspekte des Wechsels
Artikel 31
– Spezifische Regelung für bestimmte Datenverarbeitungsdienste
Kapitel VII
– Unrechtmäßiger staatlicher Zugang zu und unrechtmäßige staatliche Übermittlung von nicht-personenbezogenen Daten im internationalen Umfeld
(Art. 32)
Artikel 32
– Staatlicher Zugang und staatliche Übermittlung im internationalen Umfeld
Kapitel VIII
– Interoperabilität
(Art. 33 – 36)
Artikel 33
– Wesentliche Anforderungen an die Interoperabilität von Daten, von Mechanismen und Diensten für die Datenweitergabe sowie von gemeinsamen europäischen Datenräumen
Artikel 34
– Interoperabilität zu Zwecken der parallelen Nutzung von Datenverarbeitungsdiensten
Artikel 35
– Interoperabilität von Datenverarbeitungsdiensten
Artikel 36
– Wesentliche Anforderungen an intelligente Verträge für die Ausführung von Datenweitergabevereinbarungen
Kapitel IX
– Anwendung und Durchsetzung
(Art. 37 – 42)
Artikel 37
– Zuständige Behörden und Datenkoordinatoren
Artikel 38
– Recht auf Beschwerde
Artikel 39
– Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf
Artikel 40
– Sanktionen
Artikel 41
– Mustervertragsklauseln und Standardvertragsklauseln
Artikel 42
– Rolle des EDIB
Kapitel X
– Schutzrecht sui generis nach der Richtlinie 96/9/EG
(Art. 43)
Artikel 43
– Datenbanken, die bestimmte Daten enthalten
Kapitel XI
– Schlussbestimmungen
(Art. 44 – 50)
Artikel 44
– Andere Rechtsakte der Union zur Regelung von Rechten und Pflichten in Bezug auf den Datenzugang und die Datennutzung
Artikel 45
– Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 46
– Ausschussverfahren
Artikel 47
– Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394
Artikel 48
– Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828
Artikel 49
– Bewertung und Überprüfung
Artikel 50
– Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Artikel 24 Data Act
Tragweite der technischen Verpflichtungen
Die Verantwortung von Anbietern von Datenverarbeitungsdiensten gemäß der
Artikel 23
,
25
,
29
,
30
und
34
gilt nur für die Dienste, Verträge oder Geschäftsgepflogenheiten, die vom ursprünglichen Anbieter der Datenverarbeitungsdienste angeboten wurden.
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