Auf dieser Seite wird Ihnen das offizielle Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) (GVBl. S. 229) in einer klaren und strukturierten Form präsentiert. Das Landesdatenschutzgesetz von Thüringen wurde am 6. Juni 2018 aktualisiert, um es mit der seit dem 25. August 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Einklang zu bringen und die Anforderungen der JI-Richtlinie zu erfüllen. Das Thüringer Datenschutzgesetz legt insbesondere fest, wie Behörden, Gerichte und Gemeinden sowie andere öffentliche Stellen im Bundesland Thüringen mit personenbezogenen Daten umgehen sollen.

Inhaltsverzeichnis

Erster Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen

Erster Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich

Dritter Abschnitt
Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken nach Artikel 1 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/680

Zweiter Unterabschnitt
Rechte der betroffenen Person

Vierter Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten und Strafbestimmungen

§ 61 Ordnungswidrigkeiten und Strafbestimmungen

Fünfter Abschnitt
Orden und Ehrenzeichen, Gnadensachen

§ 62 Orden und Ehrenzeichen
§ 63 Gnadensachen

Sechster Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 64 Übergangsbestimmungen
§ 65 Gleichstellungsbestimmung