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Telekommunikation - Telemedien - Datenschutz - Gesetz

TTDSG

Das offizielle Regelwerk zum Datenschutz und zur Wahrung der Privatsphäre in der Telekommunikation sowie Telemedien trägt den Namen TTDSG und wurde am 01.12.2021 wirksam. Das Hauptziel des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes besteht darin, rechtliche Klarheit zu schaffen. Im Zuge dessen passt das TTDSG bestehende Datenschutzvorschriften für Telemedien und Telekommunikationsdienste an die Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) an und setzt die Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie (Richtlinie 2002/58/EG) in nationalem Recht um.

Teil 1 – Allgemeine Vorschriften

Teil 2 - Datenschutz und Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation

Kapitel 3

Mitteilen ankommender Verbindungen, Rufnummernanzeige und -unterdrückung, automatische Anrufweiterschaltung

Kapitel 4

Endnutzerverzeichnisse, Bereitstellen von Endnutzerdaten

Teil 3 - Telemediendatenschutz, Endeinrichtungen

Kapitel 1

Technische und organisatorische Vorkehrungen, Verarbeitung von Daten zum Zweck des Jugendschutzes und zur Auskunftserteilung

Teil 4 – Straf- und Bußgeldvorschriften und Aufsicht