Teil 1
Teil 2
Teil 3
Teil 4
TTDSG
Das offizielle Regelwerk zum Datenschutz und zur Wahrung der Privatsphäre in der Telekommunikation sowie Telemedien trägt den Namen TTDSG und wurde am 01.12.2021 wirksam. Das Hauptziel des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes besteht darin, rechtliche Klarheit zu schaffen. Im Zuge dessen passt das TTDSG bestehende Datenschutzvorschriften für Telemedien und Telekommunikationsdienste an die Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) an und setzt die Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie (Richtlinie 2002/58/EG) in nationalem Recht um.
Teil 1 – Allgemeine Vorschriften
§ 1 TTDSG
Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2 TTDSG
Begriffsbestimmungen
Teil 2 - Datenschutz und Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation
Vertraulichkeit der Kommunikation
§ 3 TTDSG
Vertraulichkeit der Kommunikation – Fernmeldegeheimnis
§ 4 TTDSG
Rechte des Erben des Endnutzers und anderer berechtigter Personen
§ 5 TTDSG
Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Funkanlagen
§ 6 TTDSG
Nachrichtenübermittlung mit Zwischenspeicherung
§ 7 TTDSG
Verlangen eines amtlichen Ausweises
Verkehrsdaten, Standortdaten
§ 9 TTDSG
Verarbeitung von Verkehrsdaten
§ 10 TTDSG
Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung
§ 11 TTDSG
Einzelverbindungsnachweis
§ 12 TTDSG
Störungen von Telekommunikationsanlagen und Missbrauch von Telekommunikationsdiensten
§ 13 TTDSG
Standortdaten
Mitteilen ankommender Verbindungen, Rufnummernanzeige und -unterdrückung, automatische Anrufweiterschaltung
§ 14 TTDSG
Mitteilen ankommender Verbindungen
§ 15 TTDSG
Rufnummernanzeige und -unterdrückung
§ 16 TTDSG
Automatische Anrufweiterschaltung
Endnutzerverzeichnisse, Bereitstellen von Endnutzerdaten
§ 17 TTDSG
Endnutzerverzeichnisse
§ 18 TTDSG
Bereitstellen von Endnutzerdaten
Teil 3 - Telemediendatenschutz, Endeinrichtungen
Technische und organisatorische Vorkehrungen, Verarbeitung von Daten zum Zweck des Jugendschutzes und zur Auskunftserteilung
§ 19 TTDSG
Technische und organisatorische Vorkehrungen
§ 20 TTDSG
Verarbeitung personenbezogener Daten Minderjähriger
§ 21 TTDSG
Bestandsdaten
§ 22 TTDSG
Auskunftsverfahren bei Bestandsdaten
§ 23 TTDSG
Auskunftsverfahren bei Passwörtern und anderen Zugangsdaten
§ 24 TTDSG
Auskunftsverfahren bei Nutzungsdaten