Auf dieser Seite wird Ihnen das offizielle Saarländische Datenschutzgesetz (SDSG) präsentiert, welches den Schutz personenbezogener Daten regelt. Der Text ist auf dem neuesten Stand und berücksichtigt die Änderungen vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629). Das Landesdatenschutzgesetz Saarland wurde am 16. Mai 2018 aktualisiert, um es an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzupassen. Das SDSG legt vor allem fest, wie Behörden, Gemeinden und Gemeindeverbände des Saarlands sowie andere öffentliche Stellen mit personenbezogenen Daten umgehen sollen.
§ 1 | Zweck |
§ 2 | Anwendungsbereich des Gesetzes |
§ 3 | Entsprechende Anwendung |
§ 13 | Datengeheimnis |
§ 14 | Datenschutz-Folgenabschätzung |
§ 15 | Freigabeverfahren und Einsicht in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten |
§ 22 | Verarbeitung von Beschäftigtendaten |
§ 23 | Verarbeitung personenbezogener Daten zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken |
§ 24 | Verarbeitung zu Archivzwecken |
§ 25 | Videoüberwachung |
§ 26 | Gerichtlicher Rechtsschutz |
§ 27 | Ordnungswidrigkeiten und Strafvorschrift |
§ 28 | Einschränkung eines Grundrechts |