Bezüglich Tests unter Realbedingungen, die gemäß Artikel 60 zu registrieren sind, werden folgende Informationen bereitgestellt und danach auf dem aktuellen Stand gehalten:
1. | eine unionsweit einmalige Identifizierungsnummer des Tests unter Realbedingungen; |
2. | der Name und die Kontaktdaten des Anbieters oder zukünftigen Anbieters und der Betreiber, die an dem Test unter Realbedingungen teilgenommen haben; |
3. | eine kurze Beschreibung des KI-Systems, seine Zweckbestimmung und sonstige zu seiner Identifizierung erforderliche Informationen; |
4. | eine Übersicht über die Hauptmerkmale des Plans für den Test unter Realbedingungen; |
5. | Informationen über die Aussetzung oder den Abbruch des Tests unter Realbedingungen. |