Bezüglich Tests unter Realbedingungen, die gemäß Artikel 60 zu registrieren sind, werden folgende Informationen bereitgestellt und danach auf dem aktuellen Stand gehalten:

1. eine unionsweit einmalige Identifizierungsnummer des Tests unter Realbedingungen;
2. der Name und die Kontaktdaten des Anbieters oder zukünftigen Anbieters und der Betreiber, die an dem Test unter Realbedingungen teilgenommen haben;
3. eine kurze Beschreibung des KI-Systems, seine Zweckbestimmung und sonstige zu seiner Identifizierung erforderliche Informationen;
4. eine Übersicht über die Hauptmerkmale des Plans für den Test unter Realbedingungen;
5. Informationen über die Aussetzung oder den Abbruch des Tests unter Realbedingungen.

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